Ereignis wäre gegebenenfalls geeignet gewesen, eine AC-Gelenksverlet- zung zu verursachen, nicht jedoch die im MRI vorgefundenen Befunde einer Rotatorenmanschetten-Teilruptur. Ursache dafür sei ein erhöhter kritischer Schulterwinkel von über 40°, welcher unfallunabhängig zur Teilruptur der Rotatorenmanschette geführt habe. Entsprechend fänden sich auch kleine zystisch-degenerative Veränderungen im MRI vom 26. Januar 2021 (VB 17) im Bereich der Läsionen der Rotatorenmanschette. Der Unfall sei mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht natürlich-kausal für die (im MRI nachgewiesenen) Befunde und die durchgeführte Operation (VB 40 S. 2 f.).