Entgegen der Beschwerdeführerin (vgl. Beschwerde S. 7) wurde die Corona-Erwerbsent- schädigung aber sowohl von der Beschwerdegegnerin wie auch von der Ausgleichskasse Basel-Stadt für die zeitgleich in arbeitgeberähnlicher Stellung bei mehreren Unternehmen tätig gewesene natürliche Person B._____ ausgerichtet.