2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 24. Oktober 2022 wurde das Verfahren sistiert bis zur rechtskräftigen Erledigung des vor dem Sozialversicherungsgericht Basel-Stadt hängigen Verfahrens zwischen der C._____ GmbH und der Ausgleichskasse Basel-Stadt betreffend die Rückforderung von Corona-Erwerbsersatzentschädigung für deren Gesellschafter und Geschäftsführer, ebenfalls B._____, aufgrund des erfolgten Doppelbezugs. -4-