2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten der Beschwerdegegnerin (zzgl. MWST)." In prozessualer Hinsicht stellte sie folgenden Antrag: "Es sei der Beschwerdeführerin vollumfängliche Akteneinsicht zu gewähren." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 10. Juni 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.