Mit Schreiben vom 30. Juli 2021 bat die Beschwerdeführerin die Beschwerdegegnerin um eine nachvollziehbare Begründung und eine Erklärung, wie sie gegen die Rückforderung vom 19. Juli 2021 vorgehen könne. Mit Schreiben vom 14. September 2021 erläuterte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin die Rückforderungsverfügung vom 19. Juli 2021 und gab der Beschwerdeführerin Frist bis am 15. Oktober 2021, um eine begründete Einsprache einzureichen.