1.2. Am 10. Juni 2021 informierte eine Mitarbeiterin des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV), Bereich Aufsicht und Organisation, die Beschwerdeführerin und die Ausgleichskasse Basel-Stadt dahingehend, dass die gleiche versicherte Person, B._____, für den gleichen Zeitraum bei der Beschwerdegegnerin und der Ausgleichkasse Basel-Stadt eine Corona-Er- werbsersatzentschädigung mit einem Tagesansatz von gesamthaft über Fr. 196.00 bezogen habe.