dass er der behandelnden Chirurgin Dr. med. E. gegenüber angab, er sei Kranführer (vgl. VB 50 S. 4). Schliesslich ist nicht nachvollziehbar, weshalb der Kreisarzt in seiner Stellungnahme vom 26. August 2021 (VB 38 S. 2 f.) ausführte, eine SLAP-Läsion habe in der MR-Arthrographie Schulter rechts vom 8. Juli 2021 "nicht bestätigt werden" können, währenddem aus dem radiologischen Bericht vom 11. Juli 2021 das Gegenteil hervorgeht (VB 28).