wurde als Diagnose eine "Traumatische Partialruptur Supraspinatus und Subscapularis rechte Schulter" festgehalten. Am 23. November 2021 sei eine operative Re-Fixation der rechten Supraspinatus- und der Subskapularissehne des Beschwerdeführers erfolgt (VB 59 S. 4 ff.). In einem Schreiben an die Beschwerdegegnerin vom 9. Februar 2022 hielt Dr. med. H. fest, der Beschwerdeführer habe eine Supraspinatussehnensowie eine Subscapularissehnen-Teilruptur rechts erlitten. Diese Schulterverletzung sei die Folge eines Arbeitsunfalles, bei dem dieser "gestürzt" und "auf die Schulter oder Hand" gefallen sei. "Direkt danach einstechende Schmerzen mit entsprechendem Funktionsdefizit".