Schwere körperliche Tätigkeiten als Bauarbeiter seien nur mit einer guten Funktion im Bereich der Schulter rechts und der Rotatorenmanschette ausführbar. Weiter verwies der Kreisarzt auf eine Publikation zum Thema "Trauma und Berufskrankheit", wonach unfallbedingte Läsionen der Rotatorenmanschette ein akutes Schmerzereignis bedeuteten, gefolgt von muskelspezifischem Kraft- und Funktionsverlust als "richtungsweisende Hinweise" auf eine akute Schädigung der Rotatorenmanschette. Nachgewiesenermassen sei ein akuter Kraft- und Funktionsverlust beim Beschwerdeführer nicht eingetreten, da dieser über längere Zeit im "schwer körperlichen Bereich" als Bauarbeiter gearbeitet habe (VB 52).