In der Bildgebung präsentierten sich keinerlei Verfettungen der Muskulatur, welche "auf ein degeneratives und bereits länger vorliegenden Schaden" hinweise. "Einzige degenerative Veränderungen im Bereich des Schultereckgelenkes", welche sich in der MRI-Untersuchung gezeigt hätten, hätten keinen Einfluss auf die Beschwerdesymptomatik. Bei "hoher Prävalenz von alte- rungs- und verschleissbedingten Veränderungen der Sehne" sei eine Abgrenzung zu rein degenerativen Rupturen häufig schwierig. Der Beschwerdeführer sei als Kranfahrer beruflich tätig und im fortgeschrittenen Lebensalter, sodass "gegebenenfalls von einem vorgeschädigten Sehnengewebe ausgegangen" werden könne.