3.3. Die behandelnde Chirurgin Dr. med. E. hielt in ihrem Schreiben an die Rechtsvertreterin des Beschwerdeführers vom 26. Oktober 2021 im Wesentlichen fest, dass ihrer Meinung nach die im MRI vom 8. Juli 2021 dargestellten Verletzungen auf das Unfallereignis vom 2. April 2021 zurückzuführen seien. Die Untersuchung sei etwa drei Monate nach dem eigentlichen Unfallereignis erfolgt, "somit [lasse] sich erklären, dass die abgerissenen Sehnenfasern sich bereits retrahiert (verkürzt)" hätten. In der Bildgebung präsentierten sich keinerlei Verfettungen der Muskulatur, welche "auf ein degeneratives und bereits länger vorliegenden Schaden" hinweise.