Hinzu komme, dass der bei einer traumatisch bedingten Rotatorenmanschettenläsion als klinisches Leitsymptom massgebende aktive Bewegungsverlust unmittelbar nach dem Unfallereignis beim Beschwerdeführer nicht aktenkundig sei. Der Beschwerdeführer habe vielmehr vom 26. April bis "17.06.2021" als Bauarbeiter gearbeitet und diese Tätigkeit wäre mit einer traumatisch bedingten Rotatorenmanschettenläsion "nicht möglich gewesen". In der "MRI-Bildgebung Schulter rechts" vom 8. Juli 2021 präsentiere sich eine Signalveränderung der Supraspinatussehne. Diese sei "aufgrund degenerativer Veränderungen bei fortgeschrittenem Alter festzustellen".