D. hielt in seinem "Bericht 16.06.2021", datierend vom 8. Juli 2021, (erstmals) fest, es bestehe (unter anderem) eine schmerzbedingt eingeschränkte Beweglichkeit des rechten Armes des Beschwerdeführers (VB 19). Aufgrund der "zunehmenden Beschwerdesymptomatik" begab sich der Beschwerdeführer sodann am 30. Juni und 14. Juli 2021 in spezialärztliche Behandlung bei Dr. med. E., -6-