D., Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, Z., war der Beschwerdeführer seit dem 12. April 2021 bei ihm in Behandlung. Dr. med. D. diagnostizierte eine Prellung des rechten Oberarmes, nachdem er (soweit entzifferbar) beim Beschwerdeführer eine Druckdolenz im rechten Oberarm ohne Schwellung, Rötung und sensomotorische Ausfälle festgestellt hatte, und attestierte dem Beschwerdeführer eine Arbeitsunfähigkeit von 100 % für die Zeitspannen vom 13. bis 25. April 2021 sowie vom 17. Juni bis zum 4. Juli 2021 (VB 20).