Die Berufsgenossenschaften sind in Deutschland Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (vgl. hierzu https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de /themen/unfallversicherung/traegeruebersicht/; zuletzt besucht am 1. Februar 2023), womit überwiegend wahrscheinlich davon auszugehen ist, dass die Umschulung aus gesundheitlichen Gründen erfolgt ist. Folglich war der Beschwerdeführer zuletzt ohne gesundheitliche Einschränkung als Bau- -5- stoffprüfer tätig, womit zur Bemessung des Taggelds auf das im Gesundheitsfall erzielbare Einkommen in dieser Tätigkeit abzustellen ist (vgl. E. 2. hiervor).