Als Baustoffprüfer war er schliesslich nach Abschluss der Berufslehre noch rund ein Jahr tätig, bevor er im Oktober 2006 die Tätigkeit als Chauffeur aufnahm (vgl. VB 145 S. 1). Der Beschwerdeführer gab hierzu an, er habe die Tätigkeit als Baustoffprüfer aufgrund der Schulterbeschwerden aufgeben müssen und er habe daraufhin mit Unterstützung der Berufsgenossenschaft eine Umschulung zum Chauffeur absolviert (VB 7 S. 1; 148 S. 2). Die Berufsgenossenschaften sind in Deutschland Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (vgl. hierzu https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de /themen/unfallversicherung/traegeruebersicht/;