Die Schulterbeschwerden würden gemäss Angaben des Beschwerdeführers seit Kindheit bestehen und seien bereits während der Ausbildung zum Baustoffprüfer aufgetreten (vgl. VB 7 S. 1; 147 S. 1; 148 S. 2). So erfolgte im Jahre 2003 ein erster operativer Eingriff und zu Beginn des Jahres 2005 wurde eine Schulterstabilisierung vorgenommen (vgl. VB 12 S. 6). Als Baustoffprüfer war er schliesslich nach Abschluss der Berufslehre noch rund ein Jahr tätig, bevor er im Oktober 2006 die Tätigkeit als Chauffeur aufnahm (vgl. VB 145 S. 1).