"1. Die Verfügungen vom 07.04.2022 und vom 19.04.2022 seien aufzuheben und dem Beschwerdeführer seien für die Dauer vom 01.02.2022 bis 30.04.2024 Taggelder gestützt auf ein durchschnittliches Tageseinkommen in Höhe von CHF 267.40 zuzusprechen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 10. Juni 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: