1. Der 1984 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 9. Juni 2017 aufgrund von Beschwerden an der rechten Schulter bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin Abklärungen in erwerblicher und medizinischer Hinsicht und holte die Akten der Unfallversicherung (SUVA) sowie der Krankentaggeldversicherung (Generali) ein.