Das massgebende durchschnittliche Jahreseinkommen wurde richtigerweise gemäss den Verordnungen des Bundesrates über Anpassungen an die Lohn- und Preisentwicklung bei der AHV/IV/EO an die Teuerung angepasst, wodurch sich das von der Beschwerdegegnerin festgehaltene, auf den nächsthöheren Tabellenwert aufgerundete, massgebende durchschnittliche Jahreseinkommen von Fr. 70'266.00 für das Jahr 2021 ergeben hat (VB 397; Rentenskala 31, Rententabellen 2021, S. 46). Dadurch resultiert eine monatliche Rente in der Höhe von Fr. 1'536.00 (Rentenskala 31, Rententabellen 2021, S. 46).