Das Einkommens- Splitting an die Ehepartner sei ebenfalls fehlerhaft (vgl. Beschwerde S. 3). Die Grundlagenberechnung der IV-Rente sei zu überprüfen, da die Altersrente aufgrund der IV-Rente und den "nicht erwerbstätigen Beiträgen" ab dem Jahre 1998 berechnet worden sei (vgl. Beschwerde S. 4). Der Aufwertungsfaktor der Berechnungsgrundlage der Altersrente solle nochmals überprüft und eventuell neu berechnet werden, da ihr nicht klar sei, wieso dieser Faktor genommen worden sei. Es sei der Aufwertungsfaktor bis 2008 berechnet worden.