"1. Der Einspracheentscheid Rente der SVA Aarau vom 23.03.2022 sei aufzuheben. 2. Neubeurteilung und nochmalige Überprüfung der Altersrente & Erziehungsgutschriften 3. Zu überprüfen sei das Splitting des Gesamteinkommens 4. Ebenfalls zu überprüfen sei, ob die Grundlagenberechnung der IV- Rente stimmt. 5. Der Aufwertungsfaktor der Berechnungsgrundlage der Altersrente sollte nochmals überprüft werden und eventuell neu berechnet werden.