C. und die RAD-Stellungnahme von Dr. med. D. ist demnach medizinisch-the- oretisch – ausser während den voll- bzw. teilstationären Behandlungen in den Jahren 2016 und 2018 – seit der Jugendzeit bzw. seit dem Ende der Schulzeit von einer 80%igen Arbeitsfähigkeit in einem ganztägigen Pensum in der angestammten Tätigkeit und einer 100%igen Arbeitsfähigkeit in angepasster Tätigkeit auszugehen (VB 180.1 S. 45 ff.).