Der Beschwerdeführer führt in seiner Beschwerde im Wesentlichen aus, er bestreite nicht, dass die einzelnen Krankheiten nicht zu einem Rentenanspruch führen würden. Alles zusammen – die chronisch obstruktive Pneumopathie mit Lungenemphysem, der Status nach transitorisch ischämischer Attacke mit immer wiederkehrendem Schwindel, Visusstörungen und zwar abgeflachten, aber nicht ganz verschwundenen Doppelbildern, die bekannte Depression, das ADHS, die Persönlichkeitsstörung, Verstimmungen bis zu Suizidgedanken, die Hustensynkopen und zwischenzeitliche submanisch euphorische Phasen – ergebe jedoch, dass er keiner Arbeit oder höchstens im Pensum von 20 bis 30 % einer Arbeit nachgehen