pneumologische Bericht vom 16. November 2021 (VB 190 S. 2 ff.) sei telefonisch mit der RAD-Ärztin Dr. med. E., Fachärztin für Allgemeine Innere Medizin, besprochen worden. Von Seiten des Lungenfacharztes werde eine chronisch obstruktive Pneumopathie (COPD) ohne bisher aufgetretene Exazerbationen und ohne Ruhe- oder Belastungshypoxämie bei fortgesetztem Zigarettenkonsum aufgeführt. Aus versicherungsmedizinischer Sicht führe die COPD nicht zu einer Einschränkung in der angestammten Tätigkeit, welche gemäss dem Fragebogen für Arbeitgebende leichte bis mittelschwere körperliche Anforderungen umfasse.