1.2. Am 11. September 2018 meldete sich der Beschwerdeführer erneut bei der Beschwerdegegnerin zum Leistungsbezug (berufliche Integration/Rente) an. In der Folge erteilte die Beschwerdegegnerin erneut Kostengutsprache für verschiedene berufliche Wiedereingliederungsmassnahmen. Nach Abschluss der beruflichen Integration aktualisierte die Beschwerdegegnerin die medizinischen Akten und liess den Beschwerdeführer auf Empfehlung des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) begutachten (Gutachten von Dr. med. C., Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Q., vom 16. Oktober 2021).