1. 1.1. Der 1970 geborene Beschwerdeführer, zuletzt tätig gewesen als Fachmitarbeiter, meldete sich am 27. April 2016 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration, Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte berufliche sowie medizinische Abklärungen und gewährte dem Beschwerdeführer Kostengutsprache für verschiedene Integrationsmassnahmen. Nachdem der Beschwerdeführer seine angestammte Tätigkeit wieder zu 100 % aufgenommen hatte, wurden die Integrationsmassnahmen mit Mitteilung vom 3. April 2017 beendet.