Das gegenüber dem Krankentaggeldversicherer erstellte Arbeitsprofil sowie ein fünfminütiges Video des ehemaligen Arbeitgebers, auf dem die Arbeitsabläufe des Beschwerdeführers filmisch dokumentiert wurden, wurden sodann der Gutachterin vorgelegt. Zudem befragte die Gutachterin den Beschwerdeführer im Rahmen der allgemeinen Anamnese zu seinem Arbeitsprofil. Dabei gab der Beschwerdeführer an, während über 35 Dienstjahren stets in der Dichtheitsprüfung von Heizkörpern tätig gewesen zu sein. Er habe an einem Wasserbecken gearbeitet, in das die Heizkörper mit einer sogenannten Kranbirne abgesenkt worden seien.