Zudem sei im Gutachten unberücksichtigt geblieben, dass der Beschwerdeführer für viele Heizkörper zuständig gewesen sei, deren Reparatur jeweils länger gedauert habe ("Spezialanfertigungen"). Aus diesem Grund hätten auch die Lötund Schweissarbeiten einen wesentlichen Teil seiner Tätigkeit ausgemacht (Beschwerde Ziff. 3.4.).