Weiter führte der Gutachter aus, er könne im Rahmen der aktuellen Exploration weder eine mittelbis schwergradig depressive Symptomatik, noch die typischen Beschwerden einer Panikstörung feststellen (VB 58.2 S. 119 ff.). Hingegen stellte Dr. med. D. die Diagnose einer leichtgradig depressiven Episode mit Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit und würdigte damit die Leistungsfähigkeit des Beschwerdeführers aus psychiatrischer Sicht (VB 58.2 S. 120, 123). Damit nimmt Dr. med. D. in nachvollziehbarer und schlüssiger Weise Stellung zum psychischen Gesundheitszustand des Beschwerdeführers. - 12 -