Bezug zum Bericht von Dr. med. L. vom 2. Juni 2020 und den darin gestellten Diagnosen einer depressiven Störung (gegenwärtig mittel bis schwergradige depressive Episode, ohne psychotische Symptome; F32.1, F32.2), Angststörung (F41.0) und anhaltende Schmerzstörung (F45.40; VB 58.2 S. 197). Dr. med. D. beschreibt ausführlich, weshalb diese Diagnosen nicht nachvollziehbar seien. Insbesondere würden die genannten Diagnosen eine intensivere Behandlung erfordern, als sie vom Versicherten wahrgenommen werde.