Dies deckt sich mit den Äusserungen des Beschwerdeführers gegenüber der Gutachterin. Zudem machte die Gutachterin Ausführungen zur Thematik "Sicherheitsschuh am Arbeitsplatz", weil dadurch einer allfälligen Belastung bei der Arbeit entgegengewirkt werden könne und bei deren Auswahl auch die Benutzerfreundlichkeit und etwaige Beeinträchtigungen oder Belastungen des Trägers berücksichtigt werden könnten (VB 58.2 S. 64). Weiter stellte die Gutachterin einen Verdacht auf eine chronische Nagelpsoriasis der Hände "mit primärem Befall von Dig.