Zu einer solchen ist es bereits in den Jahren 2009, 2013 und 2019 gekommen (vgl. BB 7). Auch die Therapieumstellung im Jahr 2019, welche im Zusammenhang mit der entzündlichen Aktivität im Dickdarm stand, führte zu keiner anhaltenden Verschlechterung des Gesundheitszustandes und hatte insbesondere keine Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers (vgl. E. 4.3.2.) Es blieb vielmehr bei der Anpassung der Medikation, wie dies auch aktuell der Fall ist (vgl. BB 7; VB 49 S. 2).