Aus diesen nach der Begutachtung eingereichten Facharztberichten geht hervor, dass der Morbus Crohn gegenwärtig aktiv sei und medikamentös nicht genügend kontrolliert werde. Jedoch wird darin keine dauerhafte Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Beschwerdeführers attestiert, sondern Dr. med. J. empfahl lediglich eine Änderung der Medikation. Zu einer solchen ist es bereits in den Jahren 2009, 2013 und 2019 gekommen (vgl. BB 7).