4.3.3. Der Beschwerdeführer reichte im Vorbescheidverfahren weitere medizinische Berichte ein. Aus dem Bericht von Dr. med. J., Facharzt für Allgemeine Innere Medizin und Gastroenterologie, H., vom 1. Juli 2021 geht hervor, dass trotz Therapie mit einem anti-TNF klinisch und sonographisch von einer klaren Aktivität des Morbus Crohn auszugehen sei (VB 86 S. 7). Am 22. Juli 2021 berichtete Dr. med. J. nach durchgeführter Ano-Proctoskopie und Koloskopie, der Morbus Crohn sei unter der Therapie mit Infliximab nicht genügend kontrolliert. Es werde daher eine Anpassung der Therapie auf Ustekinumab oder Upadacitinib empfohlen (VB 86 S. 3).