4.2.4. Im Zusammenhang mit der Diagnose einer seronegativen Polyarthritis erwähnt Dr. med. G. einzig die MCP-Gelenke und die Hände (BB 7). Diese wurden bereits im Rahmen der Begutachtung klinisch und radiologisch untersucht und als unauffällig beurteilt (VB 58.2 S. 51 ff.). Zudem setzte sich die Gutachterin anhand der Akten und der klinischen Untersuchung mit den weiteren Gelenken auseinander. Dabei hatte die Gutachterin betreffend das rechte Kniegelenk keine Auffälligkeiten objektivieren können (VB 58.2 S. 62). Auch betreffend linkes Schultergelenk konnte die Gutachterin die vom Versicherten geltend gemachten Schmerzen in dem Ausmass nicht objektivieren (VB 58.2 S. 65, 72 f.).