Die Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit betrage aus versicherungsmedizinischer Sicht ebenfalls 100 % "bezogen auf ein Vollschichtpensum". Es handle sich dabei um leichte bis mittelschwere Tätigkeiten, welche wechselbelastend und ohne Absturzgefahr, ohne Temperaturschwankungen sowie ohne repetitive und stereotype Bewegungsabläufe im Bereich des linken Schultergelenkes ausgeführt werden könnten. Zudem sei das Arbeiten über die "linke Armhorizontale hinaus" sowie in kniender beziehungsweise kauender Position lediglich zeitweise möglich. Aufgrund des Morbus Crohn sollte der Arbeitsplatz in der Nähe einer Toilette liegen;