1. Der 1963 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 19. August 2019 wegen diverser gesundheitlicher Beeinträchtigungen bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Diese tätigte verschiedene Abklärungen in beruflicher und medizinischer Hinsicht und zog die Akten des Krankentaggeldversicherers bei, namentlich das bidisziplinäre Gutachten der B. GmbH vom 1. und 17. August 2020. Gestützt auf dieses Gutachten verneinte die Beschwerdegegnerin – nach Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) sowie nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren – mit Verfügung vom 30. November 2021 einen Rentenanspruch des Beschwerdeführers.