2. 2.1. Gegen diese Verfügung erhob der Beschwerdeführer am 4. Mai 2022 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: "1. Es sei die Verfügung vom 14.03.2022 und der Vorbescheid vom 13.07.2020 aufzuheben. 2. Die Beschwerdegegnerin sei zu verpflichten, dem Beschwerdeführer die gesetzlichen Leistungen auszurichten. 3. Eventualiter seien die erforderlichen Abklärungen durchzuführen und sodann zu entscheiden. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Beschwerdegegnerin."