1. Der 1976 geborene Beschwerdeführer ist ausgebildeter Krankenpfleger und war seit September 2009 für die B., Q., als Pflegefachmann tätig. Am 16. Mai 2019 meldete er sich wegen Diskushernien bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (Rente, berufliche Massnahmen) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin klärte daraufhin die gesundheitliche sowie erwerbliche Situation ab und führte Frühinterventionsmassnahmen durch.