Das Handgelenk sei gemäss Hausarzt auf den entsprechenden Röntgenbildern jedoch nicht ersichtlich. Der beratende Radiologe teilte der Beschwerdegegnerin daraufhin mit, er brauche die Röntgenaufnahmen zu diesem Ereignis nicht. Doch die Beschreibung des Unfallhergangs könnte nützlich sein. Es könnte nämlich gut sein, dass die Spitze des Processus styloideus ulnae durch diesen Unfall lädiert worden sei (VB 60 S. 1 f.).