Gegenstand Beschwerdeverfahren betreffend UVG (Einspracheentscheid vom 24. Mai 2022 [recte: 24. März 2022]) -2- Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. Die 1966 geborene Beschwerdeführerin ist bei der Beschwerdegegnerin obligatorisch gegen die Folgen von Unfällen versichert. Am 16. Mai 2011 stürzte sie vom Pferd, prallte mit dem Kopf gegen einen Pfosten und zog sich dabei eine Orbitabodenfraktur rechts zu. Die Beschwerdegegnerin erbrachte Versicherungsleistungen (Taggeld und Heilbehandlung) im Zusammenhang mit diesem Ereignis.