VB 22 S. 2]). Danach hat die Beschwerdegegnerin erneut über das Begehren der Beschwerdeführerin um Leistungen (berufliche Integration, Rente) zu verfügen. 5. 5.1. Nach dem Dargelegten ist die Beschwerde in dem Sinne gutzuheissen, als die angefochtene Verfügung vom 31. März 2022 aufzuheben und die Sache zur weiteren Abklärung und zur Neuverfügung an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen ist.