Hinzu kommt, dass Dr. med. C. sich nicht zur retrospektiven Arbeitsfähigkeit der Beschwerdeführerin äusserte. Er hielt zwar fest, es sei zu einer vorübergehenden leichten bis mittelgradigen Minderung der Arbeitsfähigkeit aufgrund der gestellten Diagnosen gekommen, der Gesundheitszustand der Versicherten habe sich im Sommer 2021 indes verbessert. Dr. med. C. gab aber keine Einschätzung zum Ausmass und zur Dauer der verminderten Arbeitsfähigkeit ab (VB 56 S. 2). Gemäss den Akten wurde der Beschwerdeführerin von den Ärzten der PD F. eine 80%ige Arbeitsunfähigkeit attestiert, die ab 18. Mai 2021 auf 70 % reduziert wurde (VB 52.1 S. 23 f.).