Im Bericht vom 10. Oktober 2021 zur verhaltensneuro- logisch-leistungspsychologischen Abklärung vom 27. September 2021 hielt Dr. med. G. fest, im Vergleich zur Erstuntersuchung vom 25. Juni 2021 lasse sich eine signifikante Befundbesserung feststellen. Neuroradiologisch hätten durch das Schädel-MRI vom 4. August 2021 (vgl. VB 52.1 S. 7) strukturelle Hirnläsionen ausgeschlossen werden können. Es lasse sich eine leichte Beeinträchtigung der geistig-mentalen/neurokognitiven Leistungsfähigkeit objektivieren;