, und Bericht vom 10. Oktober 2021, VB 52.1 S. 1 ff.). Im Bericht vom 7. Juli 2021 zur verhaltensneurologisch-neuropsy- chologischen Abklärung vom 25. Juni 2021 wurde eine mittelschwere Beeinträchtigung der geistig-mentalen/neurokognitiven Leistungsfähigkeit festgestellt und eine 50-70%ige Einschränkung des arbeitsbezogenen Funktionspotentials bzw. – bezogen auf ein 100%-Pensum – eine 50- 70%ige Arbeitsunfähigkeit in der angestammten Tätigkeit attestiert (VB 52.1 S. 16 f.). Im Bericht vom 10. Oktober 2021 zur verhaltensneuro- logisch-leistungspsychologischen Abklärung vom 27. September 2021 hielt Dr. med.