Gemäss den Akten fand die Erstkonsultation der Beschwerdeführerin bei der PD F. am 27. Januar 2021 statt (VB 37 S. 2). Im entsprechenden Bericht vom 22. März 2021 wurde eine Anpassungsstörung mit Angst und depressiver Reaktion gemischt (ICD-10 F43.22) diagnostiziert und eine Arbeitsfähigkeit von 20 % attestiert (VB 37 S. 3). Diese Arbeitsfähigkeitseinschätzung wurde bis am 18. Mai 2021 beibehalten, danach wurde der Grad der attestierten Arbeitsfähigkeit auf 30 % erhöht (vgl. Bericht vom 18. Mai 2021, VB 52.1 S. 23). Im Bericht der PD F. vom 23. August 2021 wurde festgehalten, im Rahmen der bisherigen Behandlung habe sich eine leichte Stabilisierung gezeigt.