2.2. In der Stellungnahme vom 16. Februar 2022 führte Dr. med. C. aus, aus versicherungsmedizinischer Sicht sei von einer vorübergehenden leichtbis mittelgradigen Minderung der Arbeitsfähigkeit aufgrund der erwähnten Diagnosen (Anpassungsstörung mit Angst und depressiver Reaktion gemischt, ICD-10 F43.22; Covid 19-Infektion bzw. Pneumonitis, ED März 2020) auszugehen. Es sei auch von psychosozialen Belastungsfaktoren (Eheproblematik) auszugehen. Im weiteren Verlauf habe sich nach einer adäquaten Therapie/Behandlung der Gesundheitszustand der versicherten Person verbessert und es habe eine Leistungsfähigkeit von 100 % bestätigt werden können.