1. Die 1960 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 23. September 2020 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration, Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Diese tätigte verschiedene Abklärungen in persönlicher, beruflicher und medizinischer Hinsicht und nahm Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Gestützt auf dessen Stellungnahme vom 16. Februar 2022 wies sie das Leistungsbegehren – nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren – mit Verfügung vom 31. März 2022 ab.