Bezüglich der Hüftbeschwerden führte RAD-Arzt Dr. med. E. sodann – gerade vor dem Hintergrund, dass die Coxarthrose im radiologischen Bericht vom 22. Oktober 2021 als "nicht aktiviert" bezeichnet worden war (vgl. VB 85 S. 2), durchaus nachvollziehbar – aus, dass aufgrund einer lediglich beginnenden Coxarthrose keine objektivierbaren Funktionsdefizite resultieren würden. Ausschliesslich bildtechnisch zur Darstellung kommende Veränderungen oder altersphysiologische Modifikationen würden keine Behinderung darstellen (vgl. VB 88 S. 2).